In beinahe allen Stellenausschreibungen ist Berufserfahrung ein Thema, kann ich mich als Berufseinsteiger*in trotzdem bewerben?

Das hängt von der Formulierung ab: Wörter wie „idealerweise“ oder „erwünscht“ weisen auf eine Kann-Anforderung hin, also keine zwingende Voraussetzung. Bei „erforderlich“ schaut die Sache anders aus.

„Erste Berufserfahrung“ bedeutet, dass Sie schon einmal Arbeitsluft geschnuppert haben und Ihr Know-how nicht nur theoretischer Natur ist.

Bei „einschlägiger“ oder „relevanter“ Berufserfahrung hingegen erwarten Arbeitgeber, dass Bewerber*innen in diesem Bereich, in der gleichen Branche oder vergleichbaren Position gearbeitet haben und sich mit den Aufgaben und Abläufen auskennen. Sie besitzen also einen direkten Bezug zum angestrebten Job sowie relevantes Vorwissen.

Wie schnell sollte ich auf die Einladung zum Bewerbungsgespräch reagieren?

Wenn Sie eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten, sollten Sie möglichst zeitnah antworten. Idealerweise noch am selben oder darauffolgenden Tag. Alles andere nährt Zweifel an Ihrer Motivation.

Wie viele Zusatzausbildungen kann ich im Lebenslauf anführen?

Lassen Sie sich nicht von einer Zahl leiten sondern überlegen Sie, welche Ihrer zusätzlichen Ausbildungen für den angestrebten Job relevant sind. Wenn Sie nur die Weiterbildungen anzuführen, die im Zusammenhang mit der Position stehen, machen Sie klar, dass Sie die Ausschreibung richtig gelesen haben.

Was sollte ich bei der Antwort auf die Frage “Was motiviert Sie?“ berücksichtigen?

Wenn Personaler*innen nach Ihrer Motivation fragen, wollen sie etwas über Ihren Arbeitsstil und Ihre Persönlichkeit erfahren. Mit Ihrer Antwort können Sie Einblicke in Ihren Antrieb geben und echte Leidenschaft für den Job beweisen. Je mehr Begeisterung in Ihrer Stimme mitschwingt, desto überzeugender wirken Sie.