Bewerbungsunterlagen_tipp

In beinahe allen Stellenausschreibungen ist Berufserfahrung ein Thema, kann ich mich als Berufseinsteiger*in trotzdem bewerben?

Das hängt von der Formulierung ab: Wörter wie „idealerweise“ oder „erwünscht“ weisen auf eine Kann-Anforderung hin, also keine zwingende Voraussetzung. Bei „erforderlich“ schaut die Sache anders aus.

„Erste Berufserfahrung“ bedeutet, dass Sie schon einmal Arbeitsluft geschnuppert haben und Ihr Know-how nicht nur theoretischer Natur ist.

Bei „einschlägiger“ oder „relevanter“ Berufserfahrung hingegen erwarten Arbeitgeber, dass Bewerber*innen in diesem Bereich, in der gleichen Branche oder vergleichbaren Position gearbeitet haben und sich mit den Aufgaben und Abläufen auskennen. Sie besitzen also einen direkten Bezug zum angestrebten Job sowie relevantes Vorwissen.