Wie gehe ich im Vorstellungsgespräch mit (zu) privaten Fragen um?

Gerade Fragen, die das private Umfeld betreffen, lösen bei vielen Bewerber/innen Unbehagen aus, da bei vielen dieser Fragen nicht ersichtlich ist, was deren Beantwortung mit der Bewerbung an sich zu tun hat. Gleichzeitig werden diese als sehr persönlich empfundenen Fragen dennoch oft beantwortet, da man befürchtet, sonst als verschlossen oder widerspenstig zu gelten und damit eine Absage zu riskieren. Solange Sie jedoch die Fragen des/der Interviewers/in ohne weiteres beantworten, signalisieren Sie damit, dass man Ihnen mit denselben (noch) nicht zu nahe tritt. Der/die Personalverantwortliche wird Ihnen in der Folge die nächste vielleicht noch persönlichere Frage stellen, die Sie wiederum durch Ihre bereitwillige Beantwortung akzeptieren usw.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten Sie sich bei Fragen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung als zu persönlich/privat erscheinen, folgenderweise verhalten: Fragen Sie (ohne vorwurfsvollen Unterton), inwiefern die Beantwortung der eben gestellten Frage mit Ihrer Eignung für den Job zusammenhängt. Wenn der Interviewer Ihnen daraufhin einen für Sie plausiblen Grund nennen kann, verliert auch die Frage für Sie an Indiskretion. Kann er seine Frage jedoch nicht hinreichend begründen, zieht er dieselbe entweder von sich aus zurück, oder Sie sollten sich überlegen, ob Sie an einer Weiterführung eines derartigen Gesprächs überhaupt interessiert sind.

Das Unternehmen wünscht einen handschriftlichen Lebenslauf. Was sollte ich beim Verfassen beachten?

Am besten setzen Sie sich im ausgeruhten und entspannten Zustand hin und schreiben Ihren (tabellarischen) Lebenslauf auf einem unlinierten Blatt in Ihrer üblichen Handschrift ab. Die Verwendung eines Linienspiegels erleichtert dabei die Zeilenführung. Den Rest überlassen Sie den Grapholog/innen, deren Ergebnisse Sie nicht vorhersagen, geschweige denn beeinflussen können.

Was mache ich, wenn ich im Bewerbungsgespräch eine Wissensfrage nicht beantworten kann?

Am besten Sie geben es offen zu. Aber bitte nicht mit schlechtem Gewissen und auf keinen Fall zu schnell! Überlegen Sie zuerst und wenn Sie sicher sind, dass Sie die Antwort darauf nicht wissen, sagen Sie das. Wie z.B.: „Ich weiß, das sollte ich wissen, aber im Moment fällt es mir nicht ein.“ Andernfalls könnten Sie den Eindruck erwecken, dass Sie vorschnell und unüberlegt handeln. Und vielleicht gibt es ja einen ähnlichen Sachverhalt, von dem Sie etwas für die vermeintlich nicht zu beantwortende Frage herleiten können.

Meine Vorgesetzte wechselt in eine andere Abteilung. Kann ich sie um ein Zwischenzeugnis bitten?

Wenn Ihr/e Vorgesetzte/r oder Ihr Aufgabenbereich sich ändert sollten Sie sich generell ein Zwischenzeugnis  geben lassen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre unterschiedlichen Tätigkeiten ordentlich gewürdigt und festgelegt sind.