Bewerbungsunterlagen_tipp

Habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, dem/der Arbeitnehmer/in bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf sein/ihr Verlangen ein schriftliches Arbeitszeugnis (Dienstzeugnis) auszustellen. Darin muss auf jeden Fall die Art der Verwendung und die Dauer der Beschäftigung angegeben werden. Das Zeugnis soll dem Leser einen Einblick in den tatsächlichen Aufgabenkreis des/der Arbeitnehmers/in vermitteln.