Universitätsassistent:in am Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft

Universität Klagenfurt Veröffentlicht: 18. Juni 2026
Ort
Klagenfurt am Wörthersee, Austria
Berufsfeld
Beschäftigungsverhältnis
Kennung / Referenznummer
548/25
Ende der Bewerbungsfrist
22.07.2026

Beschreibung

Arbeiten, wo Wissenschaft und Lebensqualität sich treffen: Die Universität Klagenfurt ist eine dynamische und international ausgerichtete Universität im Herzen des Alpen-Adria-Raums. Mit rund 1.700 Mitarbeitenden und 13.000 Studierenden verbinden wir exzellentes Forschungsklima, innovative Lehre und eine offene, wertschätzende Kultur. Unsere Grundwerte – Gleichstellung, Diversität, Gesundheit, Nachhaltigkeit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – prägen unser tägliches Miteinander.

Am Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Fakultät für Sozialwissenschaften wird voraussichtlich mit 1. September 2026 (das Startdatum ist verhandelbar, aber spätestens am 2. November 2026) folgende Stelle besetzt:

Universitätsassistent:in

Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wo.std.)

Mindestentgelt: € 52.865,40 brutto jährlich auf Basis 40 Wochenstunden; Einstufung nach Uni-KV: B1

Befristung: befristet auf die Dauer von 4 Jahren

Bewerbungsfrist: 22. Juli 2026

Kennung: 548/25

Die Stelle ist dem Arbeitsbereich Digital Media & Culture zugeordnet. Dieser Forschungs- und Lehrbereich widmet sich Medienkulturen in einer digitalisierten Gesellschaft. Zentral ist das Wechselverhältnis von kulturellen Praktiken, medialen Ausdrucksformen und sozialen Identitäten mit digitalen Technologien und Plattformen – sowie die Frage, wie Macht- und Ungleichheitsverhältnisse dieses mitkonstituieren. Im Sinne einer Medienforschung an der Schnittstelle von Sozial- und Kulturwissenschaft fragen wir, welche Relevanz Soziale Medien im Alltag von Menschen entfalten, wie Identitäten und Zugehörigkeiten medial konstruiert und zirkuliert werden, wie und von wem Inhalte produziert, geteilt und rezipiert werden, welche visuellen Kulturen, Repräsentationen und Ästhetiken auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube entstehen, und welche spezifischen Phänomene darin sichtbar werden. Die Forschung des Arbeitsbereichs verbindet medien- und kommunikationswissenschaftliche Theoriebildung mit vorwiegend qualitativen methodischen Zugängen.

Ihre Aufgaben – das erwartet Sie:

  • selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten mit dem Ziel der Erstellung einer Dissertation im Forschungsfeld „Digital Media & Culture“
  • die Mitarbeit bei Forschungs- und Lehrvorhaben der Organisationseinheit
  • die selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen ab dem 2. Jahr
  • Prüfungstätigkeit (Mitwirkung und Abhaltung) und Betreuung von Studierenden
  • die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und an Qualitätssicherungsmaßnahmen des Instituts

Was Sie mitbringen:

  • Abgeschlossenes Master-/Diplomstudium der Medien- und/oder Kommunikationswissenschaft oder einer verwandten sozial- oder kulturwissenschaftlichen Disziplin, an einer in- oder ausländischen Hochschule. Diese Anforderung hat eine verlängerte Frist und muss spätestens zwei Wochen vor Dienstantritt nachgewiesen werden; daher ist die letztmögliche Frist für die Erfüllung dieser Anforderung der 18. Oktober 2026.
  • Kenntnisse in den Bereichen Medien- und Kommunikationswissenschaft, besonders zu Medienpraktiken und -kulturen, visueller Kommunikation
  • Fundierte Kenntnisse in qualitativen Methoden der Datenerhebung und -auswertung (z.B. Grounded Theory, Dokumentarische Methode)
  • Interesse an Forschung und Lehre zu Digital Media & Culture, besonders Praktiken, Kulturen und Repräsentationen im Kontext von Social Media Plattformen

Was Sie zusätzlich auszeichnet:

  • Grunderfahrungen im universitären Lehr- und Forschungsbetrieb
  • Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit in Forschung, Lehre und Administration
  • Schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Fremdsprachenkenntnisse (Englisch fließend in Wort und Schrift)
  • EDV-Kenntnisse (zB auch Software zur qualitativen Datenanalyse wie MaxQDA, Atlas.ti, Nvivo o.ä.)
  • Teamfähigkeit

Warum Sie gerne bei uns arbeiten werden:

  • Das monatliche Mindestentgelt auf Vollzeitbasis beträgt € 3.776,10 brutto (14 x jährlich). Gemäß der kollektivvertraglichen Vorschriften kann sich das Entgelt durch die Anrechnung Ihrer tätigkeitsspezifischen Vorerfahrungen erhöhen.
  • Work where it works best for you – dank flexibler Arbeitszeiten und Remote-Optionen
  • Teamspirit trifft Vielfalt – bringen Sie Ihren individuellen Background in unser engagiertes Team ein
  • Nachhaltig mobilIhr Arbeitsplatz liegt im Grünen und ist bequem mit Öffis erreichbar
  • Bei uns gelten Gleiche Chancen für alle: Wir freuen uns über jede zusätzliche Persönlichkeit im Team
  • Persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch vielfältige Angebote
  • Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen – unter anderem arbeitsfreie Tage am 24. Dezember, 31. Dezember und Karfreitag, betriebliche Pensionsvorsorge
  • Familienfreundliche und gesundheitsfördernde Universitätskultur - Unser Familienservice unterstützt bei allen Fragen rund um Kinderbetreuung, Vereinbarkeit und Familienleben und bietet flexible Betreuungs- und Ferienangebote. Gleichzeitig stärken wir Gesundheit und Wohlbefinden mit einem vielfältigen Sport-, Massage- und Präventionsprogramm - siehe dazu jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, bitte reichen Sie diese über unser >> Job-Portal << unter der Kennung 548/25 bis spätestens 22. Juli 2026 ein. Bewerber müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist einen Nachweis erbringen, dass sie die erforderlichen Qualifikationen erfüllen. Kandidaten, die die erforderlichen Qualifikationen erfüllen, aber noch nicht über den erforderlichen Masterabschluss verfügen, können sich bewerben, sofern sie diese Voraussetzung mindestens zwei Wochen vor dem bevorzugten Starttermin erfüllen. Daher ist die spätestmögliche Frist zur Erfüllung dieser Anforderung der 18. Oktober 2026.

Anschreiben inkl. Motivation

  • Lebenslauf
  • Forschungsexposé (max. 1 Seite ohne Literaturverzeichnis) für ein Dissertationsprojekt im Arbeitsbereich Digital Media & Culture
  • Masterarbeit sowie das Gutachten/der Evaluationsbericht zur Arbeit. Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über den geforderten Studienabschluss verfügen, legen Sie bitte in den Bewerbungsunterlagen glaubhaft dar, welche Schritte für den formalen Abschluss noch fehlen. Dies kann mittels Eigendarstellung oder Bestätigung der betreuenden Person erfolgen.
  • Abschlusszeugnisse (Bachelor und Master)
  • Offizielle Leistungsnachweise/Transcript of Records (Bachelor und Master) mit Auflistung aller Lehrveranstaltungen und Noten. Falls die Master-Transcripts noch nicht vorliegen, sollten Bewerber:innen nach Möglichkeit aktuelle Leistungsübersichten einreichen oder andernfalls im Anschreiben begründen, warum dies nicht möglich ist. Diese Voraussetzung muss spätestens zwei Wochen vor Dienstantritt erfüllt sein.

Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von Absolvent:innen eines Master- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.-Studiums der Medien- und Kommunikationswissenschaften. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.

Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie Prof. Maria Schreiber (maria.schreiber@aau.at). Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.

Die Universität Klagenfurt ist bemüht, den Anteil von Frauen in allen Bereichen zu erhöhen in denen sie unterrepräsentiert sind und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Universität Klagenfurt bekennt sich zu Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität. Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

 

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