Elementarpädagogin gruppenführend (m/w/d)
Beschreibung
Elementarpädagogin gruppenführend (m/w/d) – ab 31.08.2026
37 Wochenstunden, Kindergarten Glanegg
Das bieten wir
- Beschäftigungsausmaß: 37 Wochenstunden
- Rahmenarbeitszeiten: Montag bis Freitag von 06:45 bis 17:00 Uhr
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einem etablierten Unternehmen
- Ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld
- Interessante Perspektiven durch die Vielfalt des Unternehmens
- Gut funktionierende Teamstrukturen
- Interne Schulungsmöglichkeiten
- Einen kollektivvertraglichen Mindestgehalt je nach Stundenausmaß und anrechenbare Vordienstzeiten auf Basis Vollzeit von € 3.374,92
Sie bringen mit
- Abgeschlossene facheinschlägige Ausbildung
- Kenntnisse der berufsspezifischen Rechtsgrundlagen
- Sprachkenntnisse Deutsch Niveau B 2, alle weiteren Sprachen von Vorteil
- Posititve und partizipative Haltung im Umgang mit Kindern, Einfühlungsvermögen, Kreativität und Freude an der Arbeit mit Kindern
- Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den Interessen von Kindern und Eltern
- Flexibilität, Reflexion, Organisationstalent, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
- Kritik- und Konfliktfähigkeit, Eigenreflexion
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Aktueller Erste-Hilfe-Kurs
- Impfbereitschaft zum Selbstschutz gemäß der Mutterschutzbestimmungen, Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der betreuenden Kinder gemäß Empfehlung des Obersten Sanitätsrates
Das erwartet Sie
- Betreuung und Begleitung der Kinder im Tagesablauf (nach dem Bildungsrahmenplan und dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz)
- Kompetenz- und ressourcenorientierte Förderung und Begleitung der Kinder
- Bildungskooperation mit Erziehungsberechtigten und anderen Netzwerkpartner*innen
- Teamarbeit
- Gestaltung des Tagesablaufes
- Raumgestaltung
- Reinigung
Bewerbung
Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf, Foto und Zeugnisse an office@buem.at. Bei Fragen können Sie uns unter 04212/5003 kontaktieren.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir nur Bewerbungen berücksichtigen können, welche die verpflichtenden Voraussetzungen erfüllen.

