Monopolverwaltung

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Unternehmensinformation

Die Monopolverwaltung (MVG) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die zur Gänze im Besitz des Bundes ist. Ihre Hauptaufgabe ist die Gestaltung und Verwaltung des Tabakwareneinzelhandels in Österreich unter der Berücksichtigung sozialer Aspekte und der Nahversorgung.

Ihr gesetzlicher Arbeitsauftrag besteht aus mehreren Bereichen. Zunächst obliegt ihr die Verwaltung des Tabakwareneinzelhandelsmonopols. Diese Aufgabe beginnt bei der Suche nach Trafikanten und erstreckt sich über die Auswahl und die Bestellung bis hin zur laufenden Betreuung und schließlich zur Nachbesetzung. Sie formt die Rahmenbedingungen für den Tabakeinzelhandel und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Durch die Bestellung einer gewissen Zahl an Tabaktrafikanten und die Vergabe von Verkaufsstellen kommt sie ihrer Hauptaufgabe nach und sichert die flächendeckende Nahversorgung mit Tabakwaren im gesamten österreichischen Raum.

Hierbei berücksichtigt die MVG zudem den Gebietsschutz, um die Wirtschaftlichkeit der Trafiken nicht zu gefährden. Es wird zwischen Tabakfachgeschäften („Tabaktrafiken“, TFG) und Tabakverkaufsstellen (TVS) unterschieden. Es gibt momentan ca. 2.400 TFG und 3.500 TVS. Schließlich hat die MVG auch einen sozialpolitischen Auftrag, denn sie schafft durch das gesetzlich festgelegte Vorzugsrecht unternehmerische Existenzgrundlagen für Menschen mit Behinderung. Dieser Punkt wird besonders ernst genommen und daher werden Tabakfachgeschäfte soweit als möglich nur mit vorzugsberechtigten Personen besetzt. Soweit als möglich ist hier so zu verstehen, dass im Tabakmonopolgesetz im §31 vorgesehen ist, dass, unter bestimmten Umständen, Tabakfachgeschäfte im Familienkreis weitergegeben werden können.

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