Universitätsprofessur für Privatrecht mit Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Beschreibung
Die Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen.
Am Institut für Rechtswissenschaften der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist voraussichtlich ab 1. März 2024 eine gem. § 98 UG unbefristete oder eine gem. § 99 UG befristete
Universitätsprofessur für Privatrecht
mit Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gem. § 98 oder § 99 erfolgt im Zuge der Ruferteilung.
Mit rund 12.000 Studierenden ist die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur — einer Region mit höchster Lebensqualität — liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. In den Times Higher Education (THE) World University Rankings 2023 liegt sie hinter der Universität Wien und gleichauf mit der Universität Innsbruck auf Platz 2 der allgemeinen Universitäten in Österreich. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“.
Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität.
Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:
- die Vertretung des Faches Österreichisches Privatrecht in Forschung und Lehre mit Schwerpunktsetzung im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- die Mitwirkung an den von der Fakultät angebotenen Studien
- die Beratung und Betreuung von Studierenden
- die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- die Mitgestaltung der längerfristigen Weiterentwicklung des Instituts und seiner Sichtbarkeit in der Scientific Community
- die Mitwirkung im Universitätsmanagement
Voraussetzungen:
- facheinschlägige Habilitation oder gleichzuhaltende Qualifikation
- hervorragende Forschung und Lehre im Schwerpunktbereich Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- nachgewiesene Lehrerfahrung im Hochschulbereich und hochschuldidaktische Kompetenz
- Führungskompetenz und Teamfähigkeit
Erwünscht sind:
- Einbettung in die internationale Forschungslandschaft
- Fähigkeit zu interdisziplinärer Kooperation
- (Weiter-)Entwicklung eigener Forschungsschwerpunkte
- Bereitschaft zur Konzeption und Durchführung von Drittmittelprojekten
- Kompetenz im Bereich Gender Mainstreaming und Diversity Management
Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zukünftige Professorin: der zukünftige Professor den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 81.600,-- jährlich.
Ihre Bewerbung, bestehend aus
- einem obligatorisch zu übermittelnden maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte https://jobs.aau.at/; die Übermittlung des Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung)
- sowie einem ergänzenden Anhang (in einer pdf-Datei), der nachfolgende Unterlagen enthält:
- detaillierten wissenschaftlichen Werdegang,
- vollständige Listen der Publikationen und Vorträge und in den letzten fünf Jahren abgehaltenen Lehrveranstaltungen sowie
- allfällige ergänzenden Unterlagen (z.B. Lehrveranstaltungsevaluierungen),
richten Sie bitte bis spätestens 1. Oktober 2023 an application_professorship@aau.at.
Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die Allgemeinen Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an den Vorsitzenden der Berufungskommission, Herrn Univ.-Prof. MMag. Dr. Johannes Heinrich (Tel. +43 463 2700 3319 oder johannes.heinrich@aau.at).
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.