Senior Scientist ohne Doktorat (w/m/d) am Institut für Rechtswissenschaften

Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Veröffentlicht: 17. Mai 2023
Ort
Klagenfurt am Wörthersee, Austria
Berufsfeld
Beschäftigungsverhältnis
Kennung / Referenznummer
Kennung: 302/23
Ende der Bewerbungsfrist
14.06.2023

Beschreibung

Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über 12 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.

Am Institut für Rechtswissenschaften an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften wird voraussichtlich ehestmöglich folgende Stelle besetzt:

Senior Scientist ohne Doktorat (w/m/d)

Beschäftigungsausmaß: 75 % (30 Wochenstunden)

Mindestentgelt: € 34.412,-- brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B 1

Befristung: 5 Jahre

Bewerbungsfrist: bis 14. Juni 2023

Kennung: 302/23

Der Aufgabenbereich:

  • Selbständige Forschung und wissenschaftliche Weiterqualifizierung im Bereich des wirtschaftsnahen Privatrechts
  • Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungstätigkeiten
  • Betreuung von Studierenden
  • Unterstützung des Lehrstuhlinhabers bei Forschungsaufgaben, bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie bei Organisations- und Verwaltungsaufgaben
  • Mitarbeit in universitären Gremien und im Rahmen der universitären Selbstverwaltung
  • Mitwirkung bei der Etablierung des neuen Masterstudiums Wirtschaftsrecht

Voraussetzungen für die Einstellung:

  • Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Rechtswissenschaften an einer in- oder ausländischen Hochschule
  • Interesse am wirtschaftsnahen Privatrecht

Erwünscht sind:

  • Universitäre Lehrerfahrung
  • Selbständige Publikationstätigkeit
  • Vortragserfahrung
  • Sprachliche Kompetenz und stilsicheres Deutsch
  • Eigeninitiative, Engagement, Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit und soziale Kompetenz

Das Angebot:

Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 2.458,-- brutto (14 x jährlich) abgeschlossen; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung gemäß Kollektivvertrag ist möglich.

Zudem bietet die Universität Klagenfurt:

  • Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte- und Karrierecoaching;
  • Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/;
  • Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur;
  • Leben und arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur & Sport.

Die Bewerbung:

Bei Interesse bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades
  • Zeugnisse (zum Nachweis der Studienleistungen)
  • Sofern vorhanden: das Gutachten zur Diplom- oder Masterarbeit
  • Sonstige relevante Bestätigungen

Bewerbungen sind ausschließlich im >> Job-Portal << möglich.

Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 14. Juni 2023 vorliegen.

Nähere Auskünfte erteilt zur konkreten Stellenausschreibung Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss, LL.M. (wirtschaftsprivatrecht@aau.at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.

Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

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