Administrative Fachkraft (w/m/d) an der Zentralen Einrichtung International Office
Beschreibung
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über 12 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
An der Zentralen Einrichtung International Office wird voraussichtlich mit 8. Jänner 2024 folgende Stelle besetzt:
Administrative Fachkraft (w/m/d)
Beschäftigungsausmaß: 100 %
Mindestentgelt: € 37.934,40 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: IIIb
Befristung: befristet auf die Dauer der Vertretung der Stelleninhaberin
Bewerbungsfrist: 6. Dezember 2023
Kennung: 738/23
Der Aufgabenbereich umfasst:
- Selbstständige und eigenverantwortliche Planung, Konzeption und Abwicklung internationaler Stipendienprogramme (Budgetplanung und Monitoring, Vertragswesen, Werbung, Beratung und Betreuung der Stipendiat:innen, Pflege der Kontakte zu Kooperationspartner:innen)
- Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur quantitativen Steigerung der Mobilitätszahlen und qualitativen Weiterentwicklung der mobilitätsvorbereitenden und -begleitenden Services
- Konzeption neuer und Weiterentwicklung bestehender Informationsmaterialien sowie Werbe- und Beratungsformate für Incoming- und Outgoing-Studierende in englischer und deutscher Sprache
Voraussetzungen für die Einstellung:
- Abgeschlossenes Bachelor-Studium
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- Kenntnisse und Erfahrungen im Budget- und Projektmanagement
- Sehr gute EDV-Kenntnisse (versierter Umgang insbesondere mit Officeanwendungen)
- Genaue Arbeitsweise und Organisationskompetenz
- Freundliches und serviceorientiertes Auftreten
- Inter-/transkulturelle Kompetenz
- Bereitschaft zur Weiterbildung
Erwünscht sind:
- Kenntnisse von im Hochschulkontext relevanten Bestimmungen des Fremdenrechts
- Kenntnisse universitärer Mobilitätsprogramme
- Kenntnisse universitärer Strukturen und Prozesse
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Kenntnisse von Graphik- und Layout-Programmen
- Erfahrung im Veranstaltungsmanagement
- Kenntnisse weiterer Fremdsprachen
- Reisebereitschaft
Das Angebot:
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.709,60 brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
- Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte- und Karrierecoaching
- Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/
- Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur
- Leben und arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur & Sport
Die Bewerbung:
Bei Interesse bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse / Bestätigungen
Bewerbungen sind ausschließlich im >> Job-Portal << möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 6. Dezember 2023 vorliegen.
Nähere Auskünfte erteilt zur konkreten Stellenausschreibung Elena Buffa (elena.buffa@aau.at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.